Aufnahmebedingungen

 

Die Aufgabe der GEDOK, der Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfördernden, ist nach ihrer Satzung die Förderung der Kunst schaffenden Frau.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der GEDOK ist die professionelle und zielgerichtete künstlerische Arbeit, nachzuweisen durch Ausbildung, Studium und Abschluss oder autodidaktische, mindestens 3 - jährige, kontinuierliche und qualitativ überzeugende, eigenständige Entwicklung. Weitere Voraussetzung zur Aufnahme ist die Bereitschaft zur Mitarbeit in der GEDOK  NiedersachsenHannover.

Künstlerinnen aus anderen GEDOK Regionalgruppen und ehemalige Wiedereinsteigerinnen, die aufgenommen werden möchten, müssen sich ebenfalls der Aufnahmejury stellen.

 

Bewerbungsverfahren

Bewerberinnen reichen zur Jury zuerst eine Bewerbungsmappe mit Vita, bildlichen Unterlagen, Kritiken etc. ein, und zur Objekt-Jury nach Aufforderung 5 Objekte der letzten drei Jahre.
Die Unterlagen müssen es der Jury ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von der Qualifikation der Bewerberin zu machen.
Die Jury beurteilt insbesondere, neben der professionellen Gestaltung der Bewerbungsmappe, eingereichte Objekte bei der Objektjurierung.

Beurteilungskriterien sind:

  • künstlerische Idee und professionelle Umsetzung

  • schlüssige Einheit von Inhalt, Form, Funktion und gewählter Technik

  • handwerkliche Ausarbeitung

  • Phantasie, Originalität

  • individuelle Farb- und Formensprache

  • eigenständige "Handschrift"

  • zeitgemäße Gestaltung oder Design

  • Eindringlichkeit und Dichte der Arbeit


Die Jury entscheidet autonom, ihre Entscheidung ist unanfechtbar und muss nicht begründet werden. Die Entscheidung wird schriftlich mitgeteilt. Die Jury kann die Empfehlung abgeben, sich zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu bewerben.

Geänderte Fassung vom 29.11.2011